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Benötige ich für eine Physiotherapie ein Rezept?

Eine physiotherapeutische Maßnahme ist dann notwendig, wenn eine Funktionsstörung im Bewegungsapparat zu Einschränkungen führt. Die Diagnose kann nur von einem Arzt bzw. einer Ärztin angezeigt werden. Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird Ihnen im Bedarfsfall die richtige Therapie verordnen.

Wie lange dauert es, bis ich einen Behandlungstermin bekomme?

Der erste Behandlungstermin muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts stattfinden, damit es seine Gültigkeit behält. Rufen Sie daher unmittelbar in unserer Praxis für Physiotherapie und Osteopathie an, nachdem Sie Ihr Rezept in Händen halten und vereinbaren Sie einen Termin.

Was muss ich zuzahlen, wenn ich ein Rezept habe?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, fallen pro Rezept 10 Euro Gebühr an plus zehn Prozent je verordneter Leistung. Hierbei handelt es sich um eine von der Krankenkasse geforderte Eigenleistung des Patienten, die lediglich über unsere Praxis mit der Krankenkasse verrechnet wird. In bestimmten Härtefällen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Zuzahlung. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Was muss ich zu einer Therapiesitzung mitbringen?

Optimalerweise erscheinen Sie ein paar Minuten vor Therapiebeginn.


Bitte bringen Sie mit:

  • Ihr Rezept

  • Ihren Eigenanteil für die Verordnung

  • ein Handtuch

Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine osteopathische Behandlung?

Bitte sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen einer möglichen Kostenübernahme.

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